Aktuelles bei bk solar

Informationen und Downloads

Immer auf dem Laufenden! Strom und Mobilität aus Sonnenenergie: Hier infor­mie­ren wir Sie jeweils nach Bekannt­werden über inter­essante Neuig­keiten, aktuelle Mel­dungen und kom­mende Termine rund um die Themen Photo­voltaik und bk solar.

Benötigen Sie weitere oder spezielle Informa­tionen?
Dann kontaktieren Sie uns bitte gerne.

Entfall der Umsatzsteuer bei allen PV-Anlagen

bis 30 kWp

 

Wer profitiert?

Nach der Jahressteuergesetzänderung zum 01.01.2023, entfällt die Umsatzsteuer bei allen PV-Anlagen bis 30 kWp.

Alle Kunden, deren Solaranlage ab dem 01.01.2023 von bk solar vollständig installiert wurde, profitieren von der 0%-Regelung.

Eine gute Nachricht für Sie: Neu-Installationen und Nachrüstungen eines Stromspeichers fallen ebenso unter das neue Gesetz und werden daher zukünftig von der Umsatzsteuer befreit sein.

Was ist ausgenommen?

Ausgenommen sind Produkte und Leistungen, die nicht direkt in Verbindung mit der Installation einer PV-Anlage stehen, so z.B. Wallboxen, Versicherungen und Fernwartungsverträge.

Was ist mit der Einkommensteuer?

Bei Fragen bezüglich der Einkommensteuer wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Weitere Informationen zum Bundesfinanzministerium finden Sie unter folgendem Link Bundesfinanzministerium.

 

Bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Info.

70% Kappung bis 7kWp

Ab 01.01.2023 darf bei Anlagen bis 7kWp die 70% Kappung rückwirkend herausgenommen werden.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Info.

Zur Entnahme der 70% Kappung benötigen wir ein Foto der Seriennummer des Wechselrichters.

Folgende Hersteller können wir umstellen: SMA, Fronius, Kostal, Sungrow

Vergütungssätze

in Cent/kWh nach EEG

Wie wird die Einspeisung ins öffent­liche Netz ver­gütet?

Für den Betrieb einer Photo­voltaik­anlage erhalten Sie eine feste Ver­gütung für jede Kilo­watt­stunde Solar­strom, die Sie ins öffent­liche Strom­netz ein­speisen. Diese Ver­gütung ist im Erneuer­bare-Ener­gien-Gesetz (EEG) ver­bind­lich geregelt und wird im Jahr der Inbe­trieb­nahme sowie weitere 20 Jahre lang vom Strom­netz­betreiber geleis­tet. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Zeit­punkt der Inbe­trieb­nahme und ist dann fest­ge­schrieben.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Aktuelle

Nachrichten

Meldung Marktstamm­daten­register

Die Meldung an das Marktstamm­daten­register (MaStR) muss durch Sie erfolgen, und zwar umge­hend nach der Montage Ihrer Module auf dem Dach. Das Markt­stamm­daten­register ist das Register für den deutschen Strom- und Gas­markt. Es ist darauf aus­gerich­tet, die ener­gie­wirt­schaft­lichen Ver­hält­nisse fach­lich zutref­fend abzu­bilden und die Ver­ant­wort­lich­keiten sach­lich richtig zu­zu­ordnen. Alle Nutzer des Registers sollen ein Inter­esse daran haben, dass die eige­nen Daten so korrekt wie mög­lich sind und daran aktiv mit­wirken.

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Tel.: 08241 99706-0

E-Mail: info@bk-solar.de